Gesetzlicher Mindestlohn für Praktikanten

Heute gibt es für unsere Leser einmal ein “Quckie”. Jo Diercks vom Recrutainment Blog hatte kurz vor dem Wochenende schon über die Befragung von Absolventa Jobnet zum Mindestlohn für Praktikanten berichtet. Daher stelle ich Ihnen gerne die Informationen der Pressemitteilung hier auch kurz vor. Möge die Information mit Ihnen sein!

Die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn ist derzeit ein wichtiger Knackpunkt der Koalitionsverhandlungen in Berlin. Ein (Rand-)Thema dabei: ein gesetzlicher Mindestlohn auch für Praktikanten.

 

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Pressemmitteilung von Absolventa in Zusammenarbeit mit Stammplatz Kommunikation:

“Absolventa hat nachgefragt und mehr als 1.000 Praktikanten befragt, was sie davon halten. Das Ergebnis ist deutlich: Acht von zehn Praktikanten sind für eine derartige Regelung – unabhängig von der Berufsausbildung. Dabei fordern Praktikanten keine Unsummen, sondern wären mit einem Gehalt zwischen 400 und 700 Euro zufrieden.”

“Praktikanten fordern einen flächendeckenden Mindestlohn! Das ist das Ergebnis einer Umfrage von ABSOLVENTA Jobnet, für die bundesweit mehr als 1.100 Praktikanten befragt wurden. Demnach plädieren 82 Prozent der Teilnehmer für einen gesetzlichen Mindestlohn für Praktika, unabhängig von Branche und Vorbildung. 56 Prozent halten eine solche Regelung gar für überfällig. Dabei geht es den Praktikanten nicht mal um große Summen, die am Ende des Monats in der Lohntüte landen sollen. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) von ihnen erwarten eine Vergütung zwischen 400 und 700 Euro. Mehr als 1.000 Euro fordern indes lediglich 14 Prozent der befragten Praktikanten. Stattdessen wünschen sich 64 Prozent einen Fahrkostenzuschuss für den Arbeitsweg sowie ein steuerfreies Gehalt, um so wenigstens auch netto von einem – wenn auch geringen – Gehalt profitieren zu können. Dazu passend sprechen sich 54 Prozent für eine vergünstigte Krankenversicherung und 47 für vergünstigte Sozialabgaben aus. Sinnvolle Aufgaben und Übernahmechancen als entscheidende Hygienefaktoren Bei den sogenannten weichen Hygienefaktoren einer Praktikantentätigkeit wünschen sich 78 Prozent der Befragten sinnvollere Aufgaben für ihren beruflichen Alltag, 65 Prozent mehr Einblicke in verschiedene Abteilungen und 59 Prozent verbesserte Übernahmechancen im jeweiligen Unternehmen. Am Arbeitseifer mangelt es übrigens nicht, lediglich 16 Prozent plädieren für kürzere Arbeitszeiten. Im Rahmen der aktuell stattfindenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD war das Thema „Mindestlohn für Praktikanten“ auf der politischen Agenda gelandet. Dabei ging es allerdings in erster Linie um einen Mindestlohn für Praktikanten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. „Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn ist grundsätzlich nachvollziehbar. Leider nimmt die Politik diese Vorgabe nicht richtig auf. Denn ein Mindestlohn für Praktikanten mit Berufsausbildung geht an den Realitäten vorbei. Die meisten von ihnen machen ja gerade ein Praktikum, um sich über einen Beruf zu informieren – die wenigsten verfügen da schon über eine Berufsausbildung. Trotzdem leisten Praktikanten oft sehr gute Arbeit, die dann auch angemessen vergütet werden sollte,“ so Christoph Jost, Geschäftsführer bei ABSOLVENTA Jobnet in Berlin.”

 

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Comments
One Response to “Gesetzlicher Mindestlohn für Praktikanten”
  1. S. Meyer sagt:

    Letztendlich stellt ein Praktikant genau jene Arbeitskraft und Leistung zur Verfügung wie auch ein anderer Arbeitnehmer. Allein aus diesem Grund sollte auch die Entlohnung passend sein. Bei der Gerechtigkeitsdebatte muss man sich wirklich fragen ob bei (einer fast) Vollzeitarbeit ein Praktikantenlohn von unter 400 Euro oder eine Ausbildungsvergütung von unter 400 Euro wirklich noch normal sein kann.

    Eine Vollzeitarbeit – egal welcher Art auch immer – sollte wohl mindestens 15% mehr Ertrag abwerfen als das von diversen Gerichten bestätigte Existenzminimum.

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